Wespennest entfernen
Wespen und Hornissen am Gebäude: Was Vermieter und Hausverwalter dürfen (und nicht dürfen)
Wespen und Hornissen am Gebäude: Was Vermieter und Hausverwalter dürfen (und nicht dürfen)
Sobald die Temperaturen ab Mai steigen, kommen sie zurück: Wespen am Rollladenkasten, Hornissen unter dem Dachvorsprung, ganze Völker im Schornstein oder im Gartenhaus. Für Vermieter, Hausverwalter und Eigentümer bedeutet das nicht nur einen lästigen Anruf vom Mieter, sondern ein echtes rechtliches Risiko. Denn wer voreilig handelt, riskiert Bußgelder bis 65.000 € – wer zu lange wartet, eine berechtigte Mietminderung. Dieser Ratgeber klärt, was Sie 2026 wirklich dürfen, wann ein Eingriff zwingend nötig ist und wer die Kosten trägt.
Rechtslage 2026: Wer ist geschützt, wer nicht?
In Deutschland stehen praktisch alle wild lebenden Wespen-, Hummel- und Hornissenarten unter dem allgemeinen Schutz des § 39 Bundesnaturschutzgesetz. Das bedeutet: Sie dürfen ohne vernünftigen Grund weder gefangen, verletzt noch getötet werden. Heimische Hornissen (Vespa crabro) gehören darüber hinaus zu den besonders geschützten Arten nach der Bundesartenschutzverordnung. Das macht den Unterschied zwischen einer schnellen Lösung und einer empfindlichen Geldstrafe.
Heimische Wespen
Vespula germanica, Vespula vulgaris
Die zwei am Kaffeetisch lästigen Arten – Deutsche und Gemeine Wespe – sind nicht besonders geschützt, aber sehr wohl unter dem allgemeinen Schutz. Eine Umsiedlung oder Beseitigung ist nur bei vernünftigem Grund erlaubt, etwa wenn ein Nest am Hauseingang sitzt oder ein Allergiker im Haus lebt.
Heimische Hornissen
Vespa crabro
Die heimische Hornisse ist besonders geschützt. Wer ein Hornissennest ohne Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde zerstört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder unterscheiden sich je nach Bundesland: In Brandenburg liegt der Höchstsatz bei 65.000 €, in Berlin bei 50.000 €. Bereits eine versehentliche Nestzerstörung kann teuer werden, wenn die Behörde Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit annimmt.
Asiatische Hornisse
Vespa velutina
Seit August 2024 ist die Asiatische Hornisse EU-weit als invasive Art gelistet. Damit ist sie nicht besonders geschützt, sondern im Gegenteil meldepflichtig. Wer in Brandenburg, Berlin oder Umgebung ein Nest entdeckt, muss dies bei der unteren Naturschutzbehörde oder dem Landesumweltamt melden. Die Bekämpfung erfolgt nicht eigenmächtig, sondern ausschließlich durch behördlich beauftragte Fachkräfte.
Friedliche Arten am Haus
Sächsische Wespe, Mittlere Wespe und Norwegische Wespe bauen ihre Nester häufig an Gebäuden, sind aber ausgesprochen friedlich und meiden Konfrontation. Diese Völker erfordern in der Regel keinen Eingriff. Eine Information der Mieter, das Aufhängen eines kleinen Hinweisschildes und das Umlenken des Hauptverkehrswegs reichen meist aus.
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• Einholung von Genehmigungen
• Ausführliche Dokumentation für Behörden
Soforthilfe-Checkliste: Die ersten Schritte nach Entdeckung
Sobald ein Mieter ein Nest meldet, zählt eine strukturierte Reaktion. Wer in den ersten Stunden ruhig und richtig vorgeht, vermeidet sowohl gesundheitliche als auch rechtliche Risiken.
Schritt 1: Abstand halten und Art bestimmen
Treten Sie mindestens 4 Meter vom Nest zurück und beobachten Sie aus sicherer Entfernung. Wespen reagieren auf Erschütterung, Atemluft und schnelle Bewegungen aggressiv. Versuchen Sie nie, das Nest näher zu inspizieren. Fotografieren Sie aus der Distanz mit Zoom oder lassen Sie eine Drohne aufsteigen. Anhand der Größe, Farbe und Bauform der Tiere lässt sich oft schon die Art bestimmen.
Schritt 2: Untere Naturschutzbehörde kontaktieren
Rufen Sie die untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises an. Im Landkreis Barnim ist das die zuständige Behörde in Eberswalde, in Berlin das Bezirksamt. Die Behörde nennt Ihnen sofort Hornissenberater in der Region und entscheidet, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist. Halten Sie Standort, geschätzte Größe des Nests und eine kurze Beschreibung der Lage bereit.
Schritt 3: Bereich absichern und Mieter informieren
Sperren Sie den Bereich um das Nest ab, hängen Sie ein gut sichtbares Warnschild auf und informieren Sie alle Mieter per Aushang im Hausflur und per E-Mail. Geben Sie konkrete Hinweise: Welcher Bereich ist gefährlich? Was sollen Mieter beachten? An wen können sich Allergiker wenden? Eine schriftliche Dokumentation ist im Streitfall Gold wert.
Schritt 4: Profi beauftragen statt Hausmittel
Lassen Sie auch dann einen Fachmann an die Sache, wenn das Nest klein wirkt. Wespennester wachsen im Sommer rasant und können binnen weniger Wochen mehrere tausend Tiere beherbergen. Eine professionelle Umsiedlung kostet je nach Art und Lage zwischen 80 und 500 €. Hornissenberater arbeiten oft ehrenamtlich und nur gegen Spende. Hausmittel wie Wasser, Spray oder Feuer sind verboten und führen fast immer zu Angriffen.
Wer zahlt was? Vermieter, Mieter und Versicherung
Die Kostenfrage ist in der Praxis der häufigste Streitpunkt. Die Rechtsprechung ist hier aber relativ klar.
Kosten beim Vermieter
Die Beseitigung oder Umsiedlung eines Wespen- oder Hornissennests ist Sache des Vermieters, denn sie zählt zur Instandhaltung des Mietobjekts. Die Kosten sind grundsätzlich nicht über die Betriebskosten umlagefähig, weil es sich um eine nicht regelmäßig wiederkehrende Maßnahme handelt. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen, etwa bei einem dauerhaft befallenen Objekt, könnten Kosten umgelegt werden – dazu sollte ein Mietrechtsanwalt konsultiert werden.
Wann der Mieter zahlt
Der Mieter zahlt nur dann, wenn er das Nest nachweislich selbst begünstigt hat. Klassische Beispiele: Speisereste auf dem Balkon über Wochen, offene Mülltonnen direkt vor der Wohnungstür oder ein selbstgebauter Bienenstock auf der Terrasse. Solche Fälle sind aber selten und müssen vom Vermieter belegt werden.
Mietminderung durch den Mieter
Ein Wespennest am Hauseingang oder auf dem Balkon kann eine berechtigte Mietminderung von 5 bis 20 % begründen. Mehrere Gerichtsurteile haben das bestätigt. Reagiert der Vermieter nicht binnen einer angemessenen Frist, etwa zwei Wochen, droht zusätzlich Schadenersatz. Schnelles, dokumentiertes Handeln ist also auch wirtschaftlich sinnvoll.
Versicherung
Die Wohngebäudeversicherung deckt in der Regel keine Wespen- oder Hornissenbeseitigung ab. Manche Tarife enthalten allerdings eine Klausel zur Schädlingsbeseitigung. Es lohnt sich, beim eigenen Versicherer nachzufragen. Die Hausratversicherung deckt diese Kosten grundsätzlich nicht.
Wer-darf-was: Übersicht für Hausverwalter
| Nestart | Erlaubt | Verboten | Bußgeldrisiko |
|---|---|---|---|
| Heimische Wespen (lästige Arten) | Umsiedlung durch Fachbetrieb bei vernünftigem Grund | Tötung ohne Grund, Spray-Einsatz, Feuer, Wasser | bis 5.000 € |
| Friedliche Hausarten (Sächsische, Mittlere) | Beobachtung, Aufklärung, Umsiedlung bei tatsächlichem Konflikt | Tötung ohne dokumentierte Notwendigkeit | bis 5.000 € |
| Heimische Hornissen (Vespa crabro) | Nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde | Eigenständige Beseitigung jeglicher Art | bis 65.000 € (BB), 50.000 € (BE) |
| Asiatische Hornisse (Vespa velutina) | Meldung bei Behörde Pflicht | Eigenständige Bekämpfung | Meldepflichtverletzung möglich |
Wann muss wirklich gehandelt werden?
Nicht jedes Nest ist ein Notfall. Vor jeder Maßnahme lohnt eine ehrliche Risikoabwägung. Wespen- und Hornissennester werden nach dem ersten Frost im Winter aufgegeben und nie wieder besiedelt. Wer also bis Oktober oder November aushält, hat das Problem oft ohne Eingriff gelöst.
Eingreifen ist Pflicht bei:
- Nestern am Hauseingang, Briefkasten oder Wohnungseingang – direkter Personenkontakt
- Nestern in Rollladenkästen oder direkt vor Fenstern – Tiere kommen in die Wohnung
- Allergikern im Haushalt oder bekannten Allergiker-Mietern – Lebensgefahr
- Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen und Spielplätzen – schutzbedürftige Personen
- Nestern im Schornstein – Erstickungsrisiko bei Inbetriebnahme der Heizung
- Asiatischen Hornissen – Meldepflicht und Bekämpfung verpflichtend
Tolerieren ist meist möglich bei:
- Nestern unter Dachüberständen mit mehr als 4 Metern Abstand zu genutzten Bereichen
- Nestern im Gartenhaus, Carport oder Schuppen ohne ständige Personenbewegung
- Friedlichen Arten wie Sächsischer oder Mittlerer Wespe
- Nestern, die bereits im Spätsommer entdeckt werden (natürliches Absterben naht)
Drohneninspektion: Hohe Nester sicher dokumentieren
Wespen- und Hornissennester sitzen oft genau dort, wo sie schwer zu erreichen sind: am Schornstein, unter dem Dachvorsprung, in der Verschalung des Giebels oder im Rollladenkasten der oberen Stockwerke. Wer dort zur Inspektion klettert, riskiert nicht nur einen Sturz, sondern auch einen Angriff des Volks.
Mit unserer Drohneninspektion bringen wir den Schaden in unter 30 Minuten in den PDF-Bericht – ohne Gerüst, ohne Kletterer, ohne dass das Volk gestört wird. Hochauflösende Fotos zeigen Größe, Lage und Bauform des Nests, sodass die Naturschutzbehörde und der Hornissenberater bereits vor dem ersten Vor-Ort-Termin alle Informationen für die Genehmigung haben. Das beschleunigt die Lösung um Tage und kostet kaum mehr als eine klassische Sichtkontrolle.
Vorteile der Drohnenaufnahme bei Wespen- und Hornissennestern
- Sicherheitsabstand: Keine Annäherung an das aggressive Volk nötig
- Hochauflösende Dokumentation: Genehmigungsfähige Fotos für die Naturschutzbehörde
- Schnellere Genehmigung: Vorab-Bewertung durch den Berater erspart Termine
- Beweissicherung: Lage und Größe sind später gerichtsfest dokumentiert
- Auch andere Schäden im Blick: Beim Überflug fallen oft weitere Mängel am Dach auf
So vermeiden Sie Wespennester am Gebäude
Die beste Lösung ist, dass es gar nicht erst zum Nestbau kommt. Vor allem im April und Mai suchen die jungen Königinnen nach geeigneten Plätzen. Wer in dieser Phase achtsam ist, kann viel Ärger verhindern.
Rollladenkästen abdichten
Rollladenkästen sind Lieblingsplätze von Wespen. Prüfen Sie im April alle Kästen auf undichte Stellen und schließen Sie Spalten mit Bauschaum oder Dichtungsband. Schon eine Öffnung von 8 mm reicht einer Königin zum Eindringen.
Dachüberstände und Verschalungen prüfen
Im Rahmen der Frühjahrsinspektion mit der Drohne sollten alle Dachüberstände, Giebelverschalungen und Schornsteinverkleidungen auf bereits begonnene kleine Nestkugeln geprüft werden. Frühe Nester von der Größe einer Walnuss lassen sich problemlos und genehmigungsfrei entfernen, sobald sie aber faustgroß sind, hat das Volk bereits hunderte Tiere.
Müll und Speisereste sichern
Mülltonnen mit Deckel, abgedeckte Komposter und konsequente Reinigung der Bereiche um Restaurants oder Gemeinschaftsküchen reduzieren den Wespen-Druck deutlich. Vor allem im August und September, wenn die Wespenvölker an Süßem interessiert sind, lohnt sich verstärkte Achtsamkeit.
Hinweis an Mieter geben
Ein kurzer Aushang im Frühjahr informiert Mieter über typische Wespen- und Hornissen-Hotspots am Haus, die richtigen Verhaltensregeln und vor allem die Bitte, Nester sofort zu melden statt selbst zu entfernen. Das spart später unangenehme Diskussionen und schützt vor Bußgeldern.
JD-Facility: Ihr Hausmeisterservice für Wespen- und Hornissen-Notfälle
Als regionaler Hausmeisterservice in Ahrensfelde, Barnim, Panketal, Bernau und Berlin sind wir genau dann zur Stelle, wenn Mieter besorgt anrufen oder eine Hausverwaltung sofort handeln muss. Unsere Reaktionszeit beträgt 15 bis 30 Minuten. Wir nehmen das Nest mit der Drohne auf, koordinieren mit der unteren Naturschutzbehörde, vermitteln zertifizierte Hornissenberater oder beauftragen geprüfte Schädlingsbekämpfer, sichern den Gefahrenbereich am Gebäude und übernehmen die schriftliche Kommunikation mit den Mietern.
So bleibt Ihr rechtliches Risiko bei null, die Mieter sind beruhigt, und am Ende liegt eine saubere Dokumentation in Ihrer Akte. Auch nach der Beseitigung übernehmen wir die Nacharbeiten am Gebäude: Reinigung des Bereichs, Abdichtung des Einflugslochs und Empfehlungen zur Vorbeugung im Folgejahr.
Externe Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesamt für Naturschutz: Bestäubende Insekten und Artenschutz
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- NABU: Wespen – Informationen und Artensteckbriefe
- Landesamt für Umwelt Brandenburg: Invasive Arten und Asiatische Hornisse
